Recht & Compliance
DSGVO-Checkliste für Online-Bestellungen in der Gastronomie
Wer Online-Bestellungen annimmt, verarbeitet personenbezogene Daten: Namen, Adressen, Telefon, Zahlungsinformationen. Was DSGVO dafür verlangt — und wie du es pragmatisch umsetzt, ohne Anwaltskosten.
Sobald du Online-Bestellungen annimmst, verarbeitest du personenbezogene Daten: Name, Liefer- und Rechnungsadresse, Telefonnummer, E-Mail, Bestellhistorie, Zahlungsdaten. Die DSGVO verlangt dafür klare Regeln — und bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 4 % des Jahresumsatzes. Diese Checkliste zeigt dir, was du wirklich brauchst.
Die 7 Pflichtbausteine
- 1Datenschutzerklärung auf der Bestell-Seite
- 2Rechtmäßigkeitsgrundlage für jede Verarbeitung (meistens Vertragserfüllung)
- 3Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit dem Bestellsystem-Anbieter
- 4Einwilligung für Marketing-Mails (separat von der Bestellung)
- 5Cookie-Banner nach TTDSG (für nicht-essenzielle Cookies)
- 6Auskunfts-/Löschrecht: Prozess für Kundenanfragen
- 7Dokumentation im Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO)
1. Datenschutzerklärung — was rein muss
Die Datenschutzerklärung muss für Gäste ohne Klick-Aufwand erreichbar sein — typisch als Footer-Link „Datenschutz" auf jeder Seite. Inhaltlich sind diese Blöcke verpflichtend:
- Wer bist du (Verantwortlicher nach Art. 4 Abs. 7) — Name, Anschrift, E-Mail, Telefon des Betriebs
- Welche Daten erhebst du (Name, Adresse, Zahlung, Cookies …) und wozu
- Rechtsgrundlage je Datenverarbeitung (in der Regel Art. 6 Abs. 1 lit. b — Vertragserfüllung)
- Speicherdauer (z. B. 10 Jahre für steuerliche Buchungen, 3 Jahre für Bestelldaten)
- Rechte der Betroffenen (Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerspruch)
- Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
- Ggf. Drittlandübermittlung (z. B. wenn Stripe-Daten in die USA fließen)
Pragma-Tipp
gastro25 generiert automatisch eine individualisierte DSGVO-Erklärung auf Basis deiner Betriebsdaten und der aktivierten Features (Stripe, Telegram, Analytics). Das deckt den Standardfall zu 95 % ab — für Spezialfälle (eigener Newsletter-Tool, Customer-Loyalty-App) empfiehlt sich ein kurzer Anwaltsblick.
2. AV-Vertrag mit dem Bestellsystem-Anbieter
Sobald du ein Bestellsystem (SaaS) nutzt, verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten deiner Gäste in deinem Auftrag. Das ist Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO — und verlangt einen schriftlichen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag).
Was der AV-Vertrag regeln muss
- Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
- Art und Zweck der Verarbeitung (Bestellabwicklung, Zahlungsverkehr, Kommunikation)
- Kategorien betroffener Personen (Gäste) und Datenarten
- Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs) des Anbieters
- Umgang mit Unter-Auftragsverarbeitern (z. B. Hosting-Provider, Stripe)
- Pflichten bei Datenpannen und Meldefristen
100 %
Anteil der Gastronomen, die einen AV-Vertrag mit dem SaaS-Anbieter brauchen
Quelle: Art. 28 DSGVO
Seriöse SaaS-Anbieter stellen einen AV-Vertrag als PDF zum Download bereit — idealerweise direkt im Admin-Bereich. Bei gastro25 ist der AV-Vertrag einseitig automatisch generiert und per Klick in deinem Dashboard herunterladbar.
3. Rechtsgrundlage pro Datenfluss
Typische Rechtsgrundlagen für Gastro-Daten
| Datenfluss | Rechtsgrundlage | DSGVO-Artikel |
|---|---|---|
| Bestellabwicklung (Name, Adresse, Bestellung) | Vertragserfüllung | Art. 6 Abs. 1 b |
| Zahlungsabwicklung | Vertragserfüllung | Art. 6 Abs. 1 b |
| Rechnungspflicht, 10-Jahre-Aufbewahrung | Rechtliche Verpflichtung | Art. 6 Abs. 1 c |
| Marketing-Newsletter | Einwilligung | Art. 6 Abs. 1 a |
| Analytics / Tracking-Cookies | Einwilligung | Art. 6 Abs. 1 a + TTDSG |
| Website-Funktion (essentielle Cookies) | Berechtigtes Interesse | Art. 6 Abs. 1 f |
Häufiger Fehler
Newsletter-Einwilligung nicht mit Bestell-Opt-in bündeln — das ist rechtlich unsauber („Koppelungsverbot"). Bestellung und Marketing-Einwilligung müssen zwei getrennte Checkboxen sein, Marketing nicht vorangekreuzt.
4. Cookie-Banner nach TTDSG
Seit Dezember 2021 gilt in Deutschland das TTDSG, das EU-Cookie-Richtlinie und DSGVO zusammenführt. Kurz gesagt: Nicht-essenzielle Cookies (Tracking, Analytics, Werbung) dürfen erst nach aktiver Einwilligung gesetzt werden. Essenzielle Cookies (z. B. Warenkorb-Session) sind einwilligungsfrei.
- "Alle akzeptieren" und "Alle ablehnen" müssen gleichberechtigt sichtbar sein (BGH-Entscheidung 2022)
- Kein Dark Pattern mit „Akzeptieren"-Button in Orange und „Ablehnen" in Grau auf Grau
- Granulare Auswahl pro Kategorie (z. B. Marketing, Analytics, Funktion) möglich
- Einwilligung widerruflich, Widerruf muss genauso einfach sein wie die Zustimmung
- Alter der Einwilligung dokumentieren für Audit-Nachweis
5. Betroffenenrechte umsetzen
Gäste können jederzeit Auskunft, Löschung, Berichtigung oder Datenübertragung verlangen. Du musst innerhalb von einem Monat antworten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).
- 1Zentrale E-Mail für Datenschutz-Anfragen (z. B. [email protected])
- 2Prozess definieren: Empfang, Identifikation, Beantwortung innerhalb 30 Tage
- 3CSV-Export deiner Kundendaten auf Knopfdruck (gastro25 liefert das im Admin)
- 4Lösch-Funktion: Kundenkonto auf Wunsch anonymisieren (personenbezogene Felder nullen, Bestell-IDs für Buchhaltung behalten)
- 5Widerrufs-Link in jeder Marketing-Mail
6. Datenpannen — Was zu tun ist
Bei Datenpannen (z. B. gehacktes E-Mail-Konto mit Kunden-Bestelldaten) hast du eine gesetzliche Meldepflicht:
- 72 Stunden zur Meldung an die Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO)
- Information der betroffenen Gäste bei hohem Risiko (Art. 34 DSGVO)
- Dokumentation in deinem Verzeichnis aller Datenpannen mit Ursache und Abhilfe
7. Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO)
Pflicht für Betriebe, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten. Format: Tabelle mit Zweck, Datenart, Rechtsgrundlage, Empfänger, Löschfristen pro Datenfluss. Muss bei einer Prüfung vorgelegt werden können, aber nicht öffentlich einsehbar sein.
Vorlage
Die gängige Mini-Vorlage für Gastro-Betriebe enthält typischerweise 5–8 Einträge: Bestellabwicklung, Zahlungsabwicklung, Buchhaltung, Newsletter, Beschwerdemanagement, ggf. Reservierung und CCTV. Einmal sauber aufgesetzt, reicht eine jährliche Aktualisierung.
DSGVO-Punkte für Filialen und Franchise ansehen
Gerade bei mehreren Standorten werden Rollen, AV-Verträge und Löschprozesse schnell komplex.
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Mit Blick auf Vorbestellung, Lieferzonen und sensible Produktinformationen.
Was gastro25 für dich erledigt
- EU-Hosting (Frankfurt) — keine Drittlandübermittlung für Kern-Datenfluss
- TLS 1.3 Verschlüsselung von Ende zu Ende
- Auto-generierte Datenschutzerklärung mit deinen Betriebsdaten
- AV-Vertrag als PDF im Admin-Bereich downloadbar
- Einwilligungs-Checkbox für Marketing (getrennt vom Bestell-Opt-in)
- Cookie-Banner-Widget konfigurierbar mit Deny-All-Button
- CSV-Export aller Kundendaten auf Knopfdruck für Auskunftsrechte
- Anonymisierungs-Funktion für Löschanfragen
- Stripe als PCI-DSS-Level-1-Auditor für Zahlungsdaten (du hostest keine Karteninfos)
Zum DSGVO-konformen Bestellsystem
gastro25 bringt alle DSGVO-Bausteine direkt mit — AV-Vertrag, Datenschutzerklärung, EU-Hosting inklusive.
FAQ
Weitere Fragen dazu
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