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Recht & Compliance

DSGVO-Checkliste für Online-Bestellungen in der Gastronomie

Wer Online-Bestellungen annimmt, verarbeitet personenbezogene Daten: Namen, Adressen, Telefon, Zahlungsinformationen. Was DSGVO dafür verlangt — und wie du es pragmatisch umsetzt, ohne Anwaltskosten.

10 Min Lesezeit2.250 Wörter

Sobald du Online-Bestellungen annimmst, verarbeitest du personenbezogene Daten: Name, Liefer- und Rechnungsadresse, Telefonnummer, E-Mail, Bestellhistorie, Zahlungsdaten. Die DSGVO verlangt dafür klare Regeln — und bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 4 % des Jahresumsatzes. Diese Checkliste zeigt dir, was du wirklich brauchst.

Die 7 Pflichtbausteine

  1. 1Datenschutzerklärung auf der Bestell-Seite
  2. 2Rechtmäßigkeitsgrundlage für jede Verarbeitung (meistens Vertragserfüllung)
  3. 3Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit dem Bestellsystem-Anbieter
  4. 4Einwilligung für Marketing-Mails (separat von der Bestellung)
  5. 5Cookie-Banner nach TTDSG (für nicht-essenzielle Cookies)
  6. 6Auskunfts-/Löschrecht: Prozess für Kundenanfragen
  7. 7Dokumentation im Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO)

1. Datenschutzerklärung — was rein muss

Die Datenschutzerklärung muss für Gäste ohne Klick-Aufwand erreichbar sein — typisch als Footer-Link „Datenschutz" auf jeder Seite. Inhaltlich sind diese Blöcke verpflichtend:

  • Wer bist du (Verantwortlicher nach Art. 4 Abs. 7) — Name, Anschrift, E-Mail, Telefon des Betriebs
  • Welche Daten erhebst du (Name, Adresse, Zahlung, Cookies …) und wozu
  • Rechtsgrundlage je Datenverarbeitung (in der Regel Art. 6 Abs. 1 lit. b — Vertragserfüllung)
  • Speicherdauer (z. B. 10 Jahre für steuerliche Buchungen, 3 Jahre für Bestelldaten)
  • Rechte der Betroffenen (Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerspruch)
  • Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
  • Ggf. Drittlandübermittlung (z. B. wenn Stripe-Daten in die USA fließen)

Pragma-Tipp

gastro25 generiert automatisch eine individualisierte DSGVO-Erklärung auf Basis deiner Betriebsdaten und der aktivierten Features (Stripe, Telegram, Analytics). Das deckt den Standardfall zu 95 % ab — für Spezialfälle (eigener Newsletter-Tool, Customer-Loyalty-App) empfiehlt sich ein kurzer Anwaltsblick.

2. AV-Vertrag mit dem Bestellsystem-Anbieter

Sobald du ein Bestellsystem (SaaS) nutzt, verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten deiner Gäste in deinem Auftrag. Das ist Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO — und verlangt einen schriftlichen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag).

Was der AV-Vertrag regeln muss

  • Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
  • Art und Zweck der Verarbeitung (Bestellabwicklung, Zahlungsverkehr, Kommunikation)
  • Kategorien betroffener Personen (Gäste) und Datenarten
  • Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs) des Anbieters
  • Umgang mit Unter-Auftragsverarbeitern (z. B. Hosting-Provider, Stripe)
  • Pflichten bei Datenpannen und Meldefristen

100 %

Anteil der Gastronomen, die einen AV-Vertrag mit dem SaaS-Anbieter brauchen

Quelle: Art. 28 DSGVO

Seriöse SaaS-Anbieter stellen einen AV-Vertrag als PDF zum Download bereit — idealerweise direkt im Admin-Bereich. Bei gastro25 ist der AV-Vertrag einseitig automatisch generiert und per Klick in deinem Dashboard herunterladbar.

3. Rechtsgrundlage pro Datenfluss

Typische Rechtsgrundlagen für Gastro-Daten

DatenflussRechtsgrundlageDSGVO-Artikel
Bestellabwicklung (Name, Adresse, Bestellung)VertragserfüllungArt. 6 Abs. 1 b
ZahlungsabwicklungVertragserfüllungArt. 6 Abs. 1 b
Rechnungspflicht, 10-Jahre-AufbewahrungRechtliche VerpflichtungArt. 6 Abs. 1 c
Marketing-NewsletterEinwilligungArt. 6 Abs. 1 a
Analytics / Tracking-CookiesEinwilligungArt. 6 Abs. 1 a + TTDSG
Website-Funktion (essentielle Cookies)Berechtigtes InteresseArt. 6 Abs. 1 f

Häufiger Fehler

Newsletter-Einwilligung nicht mit Bestell-Opt-in bündeln — das ist rechtlich unsauber („Koppelungsverbot"). Bestellung und Marketing-Einwilligung müssen zwei getrennte Checkboxen sein, Marketing nicht vorangekreuzt.

Seit Dezember 2021 gilt in Deutschland das TTDSG, das EU-Cookie-Richtlinie und DSGVO zusammenführt. Kurz gesagt: Nicht-essenzielle Cookies (Tracking, Analytics, Werbung) dürfen erst nach aktiver Einwilligung gesetzt werden. Essenzielle Cookies (z. B. Warenkorb-Session) sind einwilligungsfrei.

  • "Alle akzeptieren" und "Alle ablehnen" müssen gleichberechtigt sichtbar sein (BGH-Entscheidung 2022)
  • Kein Dark Pattern mit „Akzeptieren"-Button in Orange und „Ablehnen" in Grau auf Grau
  • Granulare Auswahl pro Kategorie (z. B. Marketing, Analytics, Funktion) möglich
  • Einwilligung widerruflich, Widerruf muss genauso einfach sein wie die Zustimmung
  • Alter der Einwilligung dokumentieren für Audit-Nachweis

5. Betroffenenrechte umsetzen

Gäste können jederzeit Auskunft, Löschung, Berichtigung oder Datenübertragung verlangen. Du musst innerhalb von einem Monat antworten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).

  1. 1Zentrale E-Mail für Datenschutz-Anfragen (z. B. [email protected])
  2. 2Prozess definieren: Empfang, Identifikation, Beantwortung innerhalb 30 Tage
  3. 3CSV-Export deiner Kundendaten auf Knopfdruck (gastro25 liefert das im Admin)
  4. 4Lösch-Funktion: Kundenkonto auf Wunsch anonymisieren (personenbezogene Felder nullen, Bestell-IDs für Buchhaltung behalten)
  5. 5Widerrufs-Link in jeder Marketing-Mail

6. Datenpannen — Was zu tun ist

Bei Datenpannen (z. B. gehacktes E-Mail-Konto mit Kunden-Bestelldaten) hast du eine gesetzliche Meldepflicht:

  • 72 Stunden zur Meldung an die Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO)
  • Information der betroffenen Gäste bei hohem Risiko (Art. 34 DSGVO)
  • Dokumentation in deinem Verzeichnis aller Datenpannen mit Ursache und Abhilfe

7. Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO)

Pflicht für Betriebe, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten. Format: Tabelle mit Zweck, Datenart, Rechtsgrundlage, Empfänger, Löschfristen pro Datenfluss. Muss bei einer Prüfung vorgelegt werden können, aber nicht öffentlich einsehbar sein.

Vorlage

Die gängige Mini-Vorlage für Gastro-Betriebe enthält typischerweise 5–8 Einträge: Bestellabwicklung, Zahlungsabwicklung, Buchhaltung, Newsletter, Beschwerdemanagement, ggf. Reservierung und CCTV. Einmal sauber aufgesetzt, reicht eine jährliche Aktualisierung.

DSGVO-Punkte für Filialen und Franchise ansehen

Gerade bei mehreren Standorten werden Rollen, AV-Verträge und Löschprozesse schnell komplex.

Datenschutz- und Allergenanforderungen für Sushi ansehen

Mit Blick auf Vorbestellung, Lieferzonen und sensible Produktinformationen.

Was gastro25 für dich erledigt

  • EU-Hosting (Frankfurt) — keine Drittlandübermittlung für Kern-Datenfluss
  • TLS 1.3 Verschlüsselung von Ende zu Ende
  • Auto-generierte Datenschutzerklärung mit deinen Betriebsdaten
  • AV-Vertrag als PDF im Admin-Bereich downloadbar
  • Einwilligungs-Checkbox für Marketing (getrennt vom Bestell-Opt-in)
  • Cookie-Banner-Widget konfigurierbar mit Deny-All-Button
  • CSV-Export aller Kundendaten auf Knopfdruck für Auskunftsrechte
  • Anonymisierungs-Funktion für Löschanfragen
  • Stripe als PCI-DSS-Level-1-Auditor für Zahlungsdaten (du hostest keine Karteninfos)

Zum DSGVO-konformen Bestellsystem

gastro25 bringt alle DSGVO-Bausteine direkt mit — AV-Vertrag, Datenschutzerklärung, EU-Hosting inklusive.

FAQ

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